AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unseren Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen und der Vertrag durchgeführt wird

Angebot und Vertragsschluss

Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

3 Preise

Die Preise sind freibleibend. Alle Aufträge werden nur aufgrund der zur Zeit der Bestellung gültigen Preise angenommen. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer für Lieferungen ab Lager. Etwa bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütung entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz und bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat. Bei Bestellungen auf Abruf berechnen wir die am Liefertag gültigen Preise. Das gleiche gilt für alle anderen Aufträge, sofern die Lieferung später als drei Monate nach der Auftragserteilung erfolgt.

4 Zahlungen

Soweit nicht etwas anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort zahlbar. Bei Überschreitung einer gesetzten Zahlungsfrist werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnen. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Spesen und Kosten gehen voll zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Ebenso trägt der Besteller die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.

Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen oder Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen sowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. 

Der Kunde darf gegen uns gerichtete Ansprüche nicht abtreten.

5 Versand- und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auch bei eventueller frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Bestellers/Käufers. Wir haften nicht für Beschädigungen oder Verluste während der Beförderung. Soweit keine besondere Versandart vereinbart worden ist, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für die billigste Verfrachtung. Frachtauslagen sind uns zu erstatten. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller/Käufer über. Eine Meldung von defekt gelieferter Ware, muss innerhalb von 5 Werktagen schriftlich erfolgen.

6 Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt.

7 Liefer- und Leistungszeit

Liefer- und Leistungsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sonstige Zeitangaben über Fristen sind unverbindlich und können in angemessenem Umfang (ca. 4 Wochen) überschritten werden. 

Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Lieferung unser Werk verlässt. 

Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.

Werden vereinbarte Fristen überschritten oder unverbindlich genannte Fristen um den obengenannten Zeitraum (ca. 4 Wochen) überschritten, kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 10.

8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt demgegenüber die gesetzliche Frist. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, übernehmen wir keine Beschaffenheitsgarantien. Die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten stellt in keinem Fall ein Anerkenntnis eines Mangels dar.

Retouren, die nicht auf einem Mangel der Kaufsache beruhen, sind nicht zulässig. Sollte aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung eine Retoure ausnahmsweise zugelassen sein, so erfolgt eine Gutschrift nur unter Abzug von mindestens 25 % des Kaufpreises. Sämtliche Kosten der Rücklieferung gehen zu Lasten des Bestellers.

Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (z.B. §§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von acht Kalendertagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht/nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache zurückzugeben.

Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Mangel vorliegt, können wir vom Käufer die aus der unberechtigten Reklamation entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AVB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

9 Haftungsbeschränkung

Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es handelt sich um eine nicht nur unerhebliche Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Abs. 2). Dort wo wir für einfache Fahrlässigkeit haften, beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen, unmittelbaren Schadens. Insbesondere ist der Ersatz mittelbarer Schäden wie entgangenem Gewinn, Produktions- und Nutzungsausfall und und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ausgeschlossen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Positionen des Bestellers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck geradezu zu gewähren hat, sowie auch solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen kann.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, bei ausnahmeweise gewährten Garantien, für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig.

Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde tritt uns zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabeansprüche gegen Dritte ab.

Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherungen nach unserer Wahl frei.

11 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen als vertraulich zwischen den beteiligten Parteien.

12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Kempten im Allgäu. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommende, rechtswirksame Regelung zu ersetzen.